Voraussetzungen zur Anmeldung eines Kleingewerbes:
Umsatzgrenzen für Kleingewerbetreibende:
Für Kleingewerbetreibende gelten besondere Umsatzgrenzen:
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Kleingewerbe keine Vorsteuer geltend machen können, aber Sie müssen auch keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ausweisen. Wenn Ihre Einnahmen die Umsatzgrenze von 22.000 Euro pro Jahr überschreiten, müssen Sie Ihr Gewerbe in ein reguläres Gewerbe umwandeln und Umsatzsteuer zahlen.
Steuerliche Pflichten für Kleingewerbetreibende:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsatzgrenzen und steuerlichen Regelungen sich ändern können. Daher ist es ratsam, sich an das örtliche Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, um die aktuellen Vorschriften und Pflichten für Ihr spezielles Geschäft zu erfahren.
Belegpflicht: Bewahre alle Belege und Rechnungen in Bezug auf deine Geschäftstätigkeit auf, um sie dem Finanzamt bei Bedarf vorlegen zu können.
Nebengewerbe: Wenn du eine andere hauptberufliche Tätigkeit ausübst, kannst du deine Hobby-Koch-Tätigkeit als Nebengewerbe anmelden.
Diese Anforderungen variieren möglicherweise je nach Region oder Bundesland, daher ist es wichtig, die spezifischen Vorschriften und Richtlinien der örtlichen Gesundheitsbehörden zu überprüfen. Die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet nicht nur die Gesundheit und Sicherheit deiner Kunden, sondern schützt auch dich als Hobbykoch vor rechtlichen Problemen.
Jede Person, die regelmäßig Speisen mit Verpackung anbietet (z. B. zur Abholung in Serviceverpackung oder als Lieferung in Ein- oder Mehrwegboxen), ist nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet:
Das gilt auch für kleine Mengen – Ausnahmen gibt es keine, auch nicht für Hobbyköch:innen.
Die gute Nachricht ist: es gibt Verpackungsarten, die von der Systembeteiligungspflicht befreit sind oder bei denen dein Verpackungslieferant bereits die Systembeteiligungspflicht erfüllt hat, wodurch du dich ausschließlich bei LUCID registrieren und die Verpackungsmengen entsprechend anmelden musst. Diese Sonderregelungen, in denen du dich um die Systembeteiligung nicht kümmern oder diesen Schritt delegieren kannst, beschreiben wir in diesem Artikel an praktischen Beispielen.
Folgende Schritte kommen nun mit Blick auf die Speisenverpackung auf dich zu:
Sonderregelung 1: Verpackungsarten ohne Systembeteiligungspflicht
Folgende Verpackungsarten sind von der Systembeteiligungspflicht befreit, bedürfen jedoch nach wie vor einer Registrierung im Verpackungsregister LUCID:
Beispielsweise: du darfst bzw. der Umwelt zuliebe sollst - kostenfrei oder gegen Pfand - Mehrwegverpackungen anbieten. Diese sind von der Systembeteiligungspflicht befreit. Allerdings bist du nach §15 Verpackungsgesetz verpflichtet diese anschließend zurücknehmen und nach entsprechender Reinigung erneut zu verwenden. Hierzu sollen Nachweispflichten - etwa durch Dokumentation der Abgabe, Rücknahme und Reinigung etc. - erfüllt werden.
Alternativ kannst du - unter Beachtung der Hygieneanforderungen - deinen Kunden erlauben, eigene Essensbox zum Befüllen bei dir mitzubringen, wobei eine Systembeteiligungspflicht ebenso entfällt.
Wenn du Serviceverpackungen (i.R. Einwegverpackungen) - etwa eine Salatbox oder Menübox - bei dir vor Ort befüllst und an deine Nachbarn bzw. Kunden abgibst, kannst du diese Serviceverpackungen bereits mit einer Vorbeteiligung bei einem Großhändler oder Lieferant erwerben oder die Lizenzierung an deinen Lieferanten delegieren. Dies erspart dir den administrativen Aufwand, erhöht jedoch ggf. den Kaufpreis.
Unser Tipp: Frage vor dem Kauf, ob die Lizenzierung bereits im Preis enthalten ist oder aber als zusätzliche Leistung erworben werden kann. Anschließend lasse dir die Finanzierung des Recyclings z.B. auf der Rechnung oder dem Lieferschein bestätigen.
Wenn du ausschließlich Verpackungen mit Vorbeteiligung nutzst, denke daran bei den Verpackungsangaben in deinem LUCID-Konto die Checkbox "Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen" anzuklicken. Bewahre den Nachweis der Vorbeteiligung für alle fälle gut auf.
So funktioniert`s in 3 einfachen Schritten
Website: https://lucid.verpackungsregis...
Diese Nummer musst du bei GPEssen hinterlegen.
Du musst einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen (z. B. Reclay, Interseroh, Veolia).
Du gibst dort an, wie viel Verpackung du jährlich ungefähr nutzt (in kg):
Empfehlung für Privatköch:innen bei GPEssen: Für kleine Verpackungsmengen (z. B. 1–5 kg pro Jahr) sind die Anbieter Reclay (https://www.activate.reclay.de ) und Zentek ( https://www.zentek.de/verkaufsverpackungen/ ) besonders empfehlenswert.
Diese Systeme bieten:
Beide Plattformen sind ideal für Personen, die nur gelegentlich Speisen im Rahmen eines solidarischen Nachbarschaftsangebots liefern, wie es bei GPEssen üblich ist.
Wenn du dir unsicher bist, welcher Anbieter für dich am besten passt, helfen wir dir gern mit einem Vergleich – zum Beispiel für 5 kg Karton und 2 kg Kunststoff pro Jahr.
Nach Vertragsabschluss mit dem Dualen System musst du die verwendeten Mengen jährlich in LUCID zunächst in der Regel schätzen und im Folgejahr final bestätigen.
Frist der finalen Mengenmeldung: bis spätestens 15. Mai des Folgejahres
Die jährlichen Kosten hängen in erster Linie von der Art der Verpackung und den Servicekosten des jeweiligen Systemanbieters ab. Hier einige Beispiele:
Materialtyp | Preis ca. (netto/kg) | Jahresbeispiel (1 kg) | Kommentar |
Pappe / Papier / Karton (PPK) | ca. 0,20 € | ca. 0,20 € | Sehr günstig: ideal für Karton |
Kunststoff (Folien, Klebeband etc) | ca. 0,90–1,00 € | ca. 1,00 € | Teurer wegen Recyclingaufwand |
Naturmaterialien (Holz, Kork, etc) | < 0,10 € | < 0,10 € | Sehr günstig, umweltfreundlich |
Kostenbeispiele:
Tipp: Verwende möglichst wenig Einwegverpackung!
Gilt das auch für rein solidarische Privatköch:innen?
Ja – sobald du etwas verpackst und weitergibst, zählt das als "Inverkehrbringen". Auch wenn du nur einen freiwilligen Beitrag bekommst.
Weitere Infos & Unterstützung
Bei Fragen helfen wir dir gerne: [email protected]
Oder besuche: https://www.verpackungsregiste..