In Ihrem Land zu berücksichtigende rechtliche Buchhaltungsaspekte

27/06/2022
von Milton Quinteros Salas
GPEssen bietet Ihnen einige gesetzliche Buchhaltungsrichtlinien an, die in Ihrem Land gelten und die Sie berücksichtigen müssen, um Ihre Geschäftstätigkeit hier auf der Plattform auszuüben.
Kleingewerbe
Um ein Kleingewerbe anzumelden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Umsatzgrenzen beachten und steuerliche Pflichten einhalten. Hier sind die wichtigsten Informationen:

Voraussetzungen zur Anmeldung eines Kleingewerbes:

  1. Gewerbeanmeldung: Sie müssen Ihr Kleingewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden.
  2. Finanzamt: Sie benötigen eine Steuernummer, die Sie beim Finanzamt beantragen können und Steuern auf Ihre Einnahmen zahlen.
  3. Hygienevorschriften: Wenn Sie Lebensmittel verarbeiten, müssen Sie die erforderlichen Hygienevorschriften und -standards einhalten.

 Umsatzgrenzen für Kleingewerbetreibende:

Für Kleingewerbetreibende gelten besondere Umsatzgrenzen:

  • Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung: Als Kleingewerbe gelten spezielle Einkommensgrenzen. In Deutschland beträgt die Umsatzgrenze für Kleingewerbe 22.000 Euro pro Jahr (Stand 2021). Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag im Jahr ohne Umsatzsteuer arbeiten können.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Kleingewerbe keine Vorsteuer geltend machen können, aber Sie müssen auch keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ausweisen. Wenn Ihre Einnahmen die Umsatzgrenze von 22.000 Euro pro Jahr überschreiten, müssen Sie Ihr Gewerbe in ein reguläres Gewerbe umwandeln und Umsatzsteuer zahlen.

Steuerliche Pflichten für Kleingewerbetreibende:

  • Umsatzsteuer: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Sie dürfen jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen.
  • Einkommensteuer: Sie müssen Ihre Gewinne als Einkommen in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und darauf Einkommensteuer zahlen.
  • Gewerbesteuer: Kleingewerbetreibende sind unter bestimmten Umständen von der Gewerbesteuer befreit. Dies hängt von der Höhe des Gewinns und der Gemeinde ab, in der das Gewerbe angemeldet ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsatzgrenzen und steuerlichen Regelungen sich ändern können. Daher ist es ratsam, sich an das örtliche Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, um die aktuellen Vorschriften und Pflichten für Ihr spezielles Geschäft zu erfahren.


Belegpflicht: Bewahre alle Belege und Rechnungen in Bezug auf deine Geschäftstätigkeit auf, um sie dem Finanzamt bei Bedarf vorlegen zu können.


Nebengewerbe: Wenn du eine andere hauptberufliche Tätigkeit ausübst, kannst du deine Hobby-Koch-Tätigkeit als Nebengewerbe anmelden.


Gewerbe
Als Hobbykoch, der in Deutschland vorbereitetes Essen anbieten und verkaufen möchte, sind hier die Anforderungen, die das Finanzamt stellen kann:
  1. Gewerbliche Tätigkeit: Wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Essen verkaufst, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit einstufen. In diesem Fall musst du ein Gewerbe anmelden.
  2. Steuerliche Erfassung: Sobald du als Gewerbetreibender eingestuft wirst, musst du dich beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen und eine Steuernummer beantragen.
  3. Buchführung und Rechnungsstellung: Du bist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen und Rechnungen über deine Verkäufe auszustellen.
  4. Umsatzsteuer: Je nach Umsatzhöhe könntest du zur Umsatzsteuerpflicht veranlagt werden. Falls zutreffend, musst du Umsatzsteuer berechnen und abführen.
  5. Einkommenssteuer: Deine Einnahmen aus dem Verkauf von Essen könnten der Einkommenssteuer unterliegen. Du musst eine Einkommenssteuererklärung abgeben und deine Einkünfte deklarieren.
  6. Betriebliche Ausabeng: Du kannst betriebliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinem Geschäft stehen (z. B. Einkauf von Zutaten, Verpackungsmaterial), als Betriebsausgaben absetzen.
  7. Belegpflicht: Du musst alle Belege und Rechnungen im Zusammenhang mit deinem Geschäft sorgfältig aufbewahren, um sie auf Anfrage dem Finanzamt vorlegen zu können.
  8. Einkommensschätzung: Wenn du nicht alle Einnahmen ordnungsgemäß deklarierst, kann das Finanzamt eine Schätzung vornehmen und zusätzliche Steuernachzahlungen verlangen.
Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sein können und je nach individueller Situation variieren. Daher empfehle ich dringend, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Anforderungen erfüllst und keine Probleme mit dem Finanzamt hast. Die ordnungsgemäße Erfüllung steuerlicher Pflichten ist essentiell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Anforderungen des Gesundheitsministeriums

27/06/2022
von Milton Quinteros Salas
GPEssen sammelt die notwendigen Informationen, um alle Anforderungen des Gesundheitsministeriums Ihres Landes hinsichtlich der Handhabung und des Verkaufs von Lebensmitteln zu erfüllen. Es könnte Sie interessieren, bevor Sie Unternehmer bei GPessen werden.
Als Hobbykoch, der in Deutschland vorbereitetes Essen anbieten und verkaufen möchte, sind hier die Anforderungen, die von den Gesundheitsbehörden gestellt werden:
  • Hygienebelehrung: Du musst an einer Hygieneschulung teilnehmen und ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme vorweisen, um deine Kenntnisse in der sicheren Lebensmittelverarbeitung nachzuweisen.
  • Lebensmittelhygiene: Du musst die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene strikt einhalten, einschließlich Handhygiene, sauberes Arbeitsumfeld und sichere Lebensmittelkühlung und -lagerung.
  • Allergenmanagement: Du musst über die häufigsten Allergene in Lebensmitteln informiert sein und diesbezüglich transparente Kennzeichnungen auf deinen Produkten anbringen.
  • Lebensmittelsicherheit: Du musst sicherstellen, dass deine zubereiteten Speisen keine gesundheitsgefährdenden Bakterien oder Verunreinigungen enthalten.
  • Genehmigungen und Anmeldungen: Abhängig von deinem Standort und der Art deiner Tätigkeit benötigst du möglicherweise spezielle Genehmigungen oder Anmeldungen, um Lebensmittel kommerziell verkaufen zu dürfen.
  • Produktdokumentation: Du musst genaue Aufzeichnungen über deine Zutaten, Lieferanten und Herstellungsdaten führen, um die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel sicherzustellen.
  • Lebensmittelkennzeichnung: Alle deine Produkte müssen korrekt und deutlich gekennzeichnet sein, mit Angaben zu Zutaten, Allergenen und Mindesthaltbarkeitsdatum.
  • Saubere Arbeitsumgebung: Du musst sicherstellen, dass dein Arbeitsbereich sauber und hygienisch ist, um Kontamination zu vermeiden.
  • Schulung in Erster Hilfe: Es ist von Vorteil, wenn du eine Schulung in Erster Hilfe absolvierst, um im Notfall angemessen reagieren zu können.
  • Haftpflichtversicherung: Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um eventuelle Haftungsrisiken abzudecken.

Diese Anforderungen variieren möglicherweise je nach Region oder Bundesland, daher ist es wichtig, die spezifischen Vorschriften und Richtlinien der örtlichen Gesundheitsbehörden zu überprüfen. Die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet nicht nur die Gesundheit und Sicherheit deiner Kunden, sondern schützt auch dich als Hobbykoch vor rechtlichen Problemen.


GPEssen ist umweltfreundlich - Verpackungsgesetz

27/06/2022
von Milton Quinteros Salas

Verpackungsgesetz – Einfach erklärt für Privatköch:innen bei GPEssen

Wer muss sich registrieren?

Jede Person, die regelmäßig Speisen mit Verpackung anbietet (z. B. zur Abholung in Serviceverpackung oder als Lieferung in Ein- oder Mehrwegboxen), ist nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet:

  • sich bei LUCID, dem Verpackungsregister, zu registrieren,
  • und sich an einem System zur Rücknahme und Verwertung (Dualen System) zu beteiligen.

Das gilt auch für kleine Mengen – Ausnahmen gibt es keine, auch nicht für Hobbyköch:innen.

Die gute Nachricht ist: es gibt Verpackungsarten, die von der Systembeteiligungspflicht befreit sind oder bei denen dein Verpackungslieferant bereits die Systembeteiligungspflicht erfüllt hat, wodurch du dich ausschließlich bei LUCID registrieren und die Verpackungsmengen entsprechend anmelden musst. Diese Sonderregelungen, in denen du dich um die Systembeteiligung nicht kümmern oder diesen Schritt delegieren kannst, beschreiben wir in diesem Artikel an praktischen Beispielen.


Verpackungs-Checkliste für GPEssen-Köch:innen

Folgende Schritte kommen nun mit Blick auf die Speisenverpackung auf dich zu:

  • Verpackungen umweltfreundlich wählen
  • bei LUCID anmelden
  • Lizenzvertrag mit Dualem System abschließen oder
    • eine Verpackung mit Vorbeteiligung erwerben
    • eine Verpackung ohne Systembeteiligungspflicht verwenden (ggf. zusätzliche Pflichten beachten)
  • LUCID-Nummer bei GPEssen registrieren
  • Mengen in LUCID melden

Sonderregelung 1: Verpackungsarten ohne Systembeteiligungspflicht

Folgende Verpackungsarten sind von der Systembeteiligungspflicht befreit, bedürfen jedoch nach wie vor einer Registrierung im Verpackungsregister LUCID:

  • Transportverpackungen
  • Mehrwegverpackung
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch bei dem Endverbraucher als Abfall anfallen
  • Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen etc.

Beispielsweise: du darfst bzw. der Umwelt zuliebe sollst - kostenfrei oder gegen Pfand - Mehrwegverpackungen anbieten. Diese sind von der Systembeteiligungspflicht befreit. Allerdings bist du nach §15 Verpackungsgesetz verpflichtet diese anschließend zurücknehmen und nach entsprechender Reinigung erneut zu verwenden. Hierzu sollen Nachweispflichten - etwa durch Dokumentation der Abgabe, Rücknahme und Reinigung etc. - erfüllt werden.

Alternativ kannst du - unter Beachtung der Hygieneanforderungen - deinen Kunden erlauben, eigene Essensbox zum Befüllen bei dir mitzubringen, wobei eine Systembeteiligungspflicht ebenso entfällt.


Sonderregelung 2: Verpackungen mit Vorbeteiligung

Wenn du Serviceverpackungen (i.R. Einwegverpackungen) - etwa eine Salatbox oder Menübox - bei dir vor Ort befüllst und an deine Nachbarn bzw. Kunden abgibst, kannst du diese Serviceverpackungen bereits mit einer Vorbeteiligung bei einem Großhändler oder Lieferant erwerben oder die Lizenzierung an deinen Lieferanten delegieren. Dies erspart dir den administrativen Aufwand, erhöht jedoch ggf. den Kaufpreis. 

Unser Tipp: Frage vor dem Kauf, ob die Lizenzierung bereits im Preis enthalten ist oder aber als zusätzliche Leistung erworben werden kann. Anschließend lasse dir die Finanzierung des Recyclings z.B. auf der Rechnung oder dem Lieferschein bestätigen.

Wenn du ausschließlich Verpackungen mit Vorbeteiligung nutzst, denke daran bei den Verpackungsangaben in deinem LUCID-Konto die Checkbox "Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen" anzuklicken. Bewahre den Nachweis der Vorbeteiligung für alle fälle gut auf.


So funktioniert`s in 3 einfachen Schritten

1. Registrierung bei LUCID

Website: https://lucid.verpackungsregis...

  • Kostenlos
  • Du erhältst eine Registrierungsnummer

Diese Nummer musst du bei GPEssen hinterlegen.

2. Abschluss eines Entsorgungsvertrags

Du musst einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen (z. B. Reclay, Interseroh, Veolia).

Du gibst dort an, wie viel Verpackung du jährlich ungefähr nutzt (in kg):

  • Kunststoff
  • Aluminium
  • Pappe/Papier

Empfehlung für Privatköch:innen bei GPEssen: Für kleine Verpackungsmengen (z. B. 1–5 kg pro Jahr) sind die Anbieter Reclay (https://www.activate.reclay.de ) und Zentek   ( https://www.zentek.de/verkaufsverpackungen/ ) besonders empfehlenswert.

Diese Systeme bieten:

  • eine einfache Online-Registrierung,
  • schnelle Tariferstellung ohne Bürokratie,
  • und günstige Preise – oft schon ab unter 15 € pro Jahr.

Beide Plattformen sind ideal für Personen, die nur gelegentlich Speisen im Rahmen eines solidarischen Nachbarschaftsangebots liefern, wie es bei GPEssen üblich ist.

Wenn du dir unsicher bist, welcher Anbieter für dich am besten passt, helfen wir dir gern mit einem Vergleich – zum Beispiel für 5 kg Karton und 2 kg Kunststoff pro Jahr.

3. Mengenmeldung in LUCID

Nach Vertragsabschluss mit dem Dualen System musst du die verwendeten Mengen jährlich in LUCID zunächst in der Regel schätzen und im Folgejahr final bestätigen.

Frist der finalen Mengenmeldung: bis spätestens 15. Mai des Folgejahres

Kosten (jährlich):

 Die jährlichen Kosten hängen in erster Linie von der Art der Verpackung und den Servicekosten des jeweiligen Systemanbieters ab. Hier einige Beispiele:

Materialtyp

Preis ca. (netto/kg)

Jahresbeispiel (1 kg)

Kommentar

Pappe / Papier / Karton (PPK)

ca. 0,20 €

ca. 0,20 €

Sehr günstig: ideal für Karton

Kunststoff (Folien, Klebeband etc)

ca. 0,90–1,00 €

ca. 1,00 €

Teurer wegen Recyclingaufwand

Naturmaterialien (Holz, Kork, etc)

< 0,10 €

< 0,10 €

Sehr günstig, umweltfreundlich

Kostenbeispiele:

  • 1 kg Karton + 1 kg Kunststoff → ca. 1,20 netto/Jahr
  • Bei 10 kg Karton + 2 kg Plastik → ca. 3,40 netto
  • Anbieter wie Reclay bieten Lizenzen für Kleinstmengen ab ca. 13,99 brutto pro Jahr für z. B. 10 kg Karton + 1 kg Plastik
  • Andere Anbieter starten bei:
  • 23,90/Jahr netto minimal
  • 49/Jahr bei Anbieter mit CO₂-Zertifikat etc.
  • Für Kleinstmengen (z. B. 5 kg Plastik + 2 kg Papier): ca. 25–50 / Jahr (je nach Anbieter)

Tipp: Verwende möglichst wenig Einwegverpackung!




Was passiert, wenn ich das nicht mache?

  • Ordnungswidrigkeit (Bußgelder bis 100.000 € möglich)
  • GPEssen darf dich ohne LUCID-Nummer nicht für Lieferungen zulassen

Gilt das auch für rein solidarische Privatköch:innen?

Ja – sobald du etwas verpackst und weitergibst, zählt das als "Inverkehrbringen". Auch wenn du nur einen freiwilligen Beitrag bekommst.


Weitere Infos & Unterstützung

Bei Fragen helfen wir dir gerne: [email protected]

Oder besuche: https://www.verpackungsregiste..