Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen GPEssen

1. Anwendungsbereich und allgemeine Begriffe

GPEssen (im folgenden „GPEssen“ oder „wir“ oder „Plattform“) ist ein Angebot von Milton Quinteros Salas, Shakespearestraße 29, 04107 Leipzig (im folgenden Plattformbetreiber).  GPEssen ist eine digitale Plattform, die den zugelassenen Mitgliedern (im weiteren auch „Köche“ oder „Hobbyköche“ oder „Anbieter“ genannt) ermöglicht, selbst vorbereitete Speiseangebote zum Teilen, Testen oder Verkauf anzubieten, und sie mit den potenziellen Nutzern (im weiteren auch „Käufer“ oder „Kunden“ genannt) aus der Nachbarschaft bzw. der näheren Umgebung in Kontakt zusammenbringt. 

Die folgenden Nutzungsbedingungen finden Anwendung auf die Nutzung aller Mitgliedschaftspakete, Produkte und Funktionen der Plattform und regeln die von GPEssen zu erbringenden Leistungen sowie die Pflichte und Befugnisse der Mitglieder und Nutzer. 

1.1. Ein Mikrostore ist eine Unterseite auf GPEssen, die eine mit dem Nickname des jeweiligen Mitgliedes individualisierte URL besitzt und ausschließlich die Speiseangebote des jeweiligen Mitglieds präsentiert. 

1.2. Die Reservierungsfunktion ermöglicht  - den Köchen die Erstellung von Speiseangeboten mit einer genauen Angabe von Reservierungszeiträumen zu denen die Spiesen geliefert bzw. abgeholt werden.  - den Nutzern Bestellung der Speisen im Voraus mit einer Lieferung bzw. Abholung zum angegebenen Tag bzw. Zeitpunkt. Der jeweilige Reservierungszeitraum zeigt an, an welchem Tag, in welchem Zeitfenster, und in welcher maximalen Bestellmenge (Anzahl der Portionen/Teller) die jeweilige Speise lieferbar ist.

2. Mitgliedschaft für Köche 

Der Vertrieb der Speisen ist nur Köchen vorbehalten, die ein der Mitgliedschaftspakete erworben und die im Punkt 3 beschriebenen Verpflichtungen erfüllen. 

2.1. Antrag auf ein Mitgliedschaftspaket für Köche 

Ein Antrag auf Mitgliedskonto als Koch ist digital mittels des dazu vorgesehenen Online-Formulars auf der Website von GPEssen zu stellen.  Der Erwerb eines der Mitgliedschaftspakete Hobbykoch - Privatküche und Hobbykoch - Kleingewerbe ist bis auf weiteres nur Köchen vorbehalten, die keine Gaststätte betreiben. 

2.2. Mitgliedschaftspakete für Köche 

GPEssen bietet aktuell folgende Mitgliedschaftspakete für Köche:

2.2.1. Hobbykoch - Kleingewerbe

Das Mitgliedschaftspaket „Hobbykoch - Kleingewerbe“ bietet an:
 Publizierung von maximal 20 Speiseangeboten gleichzeitig
 Unbegrenzte Einnahmen im Rahmen der Kleingewerberegelung
 Einen Mikrostore des Kochs/der Köchin
 Reservierungsfunktion mit einer Kalenderfunktion auf der Produktseite
 Erstellung und Druck von Rechnungen und Lieferscheinen

2.2.2. Profichef - Gewerbe

Das Mitgliedschaftspaket „Profichef - Gewerbe“ bietet an:
 Publizierung von bis zu 100 Speiseangeboten gleichzeitig aus dem Frühstücks- und Mittagsangebot
 Unbegrenzte Einnahmen
 Einen Mikrostore des Anbieters
 Reservierungsfunktion mit einer Kalenderfunktion auf der Produktseite
 Erstellung und Druck von Rechnungen und Lieferscheinen

2.2.3. Hobbykoch - Privatküche 

Das Mitgliedschaftspaket „Hobbykoch - Privatküche“ bietet an:
 Publizierung von bis zu 10 Speiseangeboten gleichzeitig, die unentgeltlich zur Abgabe angeboten werden
 Einen Mikrostore des Anbieters

2.2.4. Esskultur-Paket

Das Mitgliedschaftspaket „GPEssen - Expert“ bietet an:
 Publizierung einer unbegrenzten Anzahl von Speiseangeboten gleichzeitig aus dem Frühstücks-, Brunch-, Tages- und Abendangebot
 Unbegrenzte Einnahmen
 Einen Mikrostore des Anbieters
 Reservierungsfunktion mit einer Kalenderfunktion auf der Produktseite
 Erstellung und Druck von Rechnungen und Lieferscheinen

2.3. Prüfung und Bewilligung der Mitgliedschaftsanträge 

GPEssen prüft jeden Antrag auf eine Mitgliedschaft binnen 3-5 Arbeitstage. Auf Anforderung hat der Antragsteller unverzüglich, spätestens binnen 4 Wochen ab Antragsstellung, die notwendigen Nachweise der Zulassung zur Zubereitung und Vertrieb von Speisen nachzuweisen. Eine Liste der notwendigen Unterlagen stellt GPEssen nach Antragstellung zur Verfügung. GPEssen hat das Recht bei fehlenden, ungültigen und/oder unvollständigen Unterlagen den Antrag abzulehnen.

3. Zulassung der Mitglieder und Freischaltung der Angebote 

Der Vertrieb von Speisen ist nur den bei GPEssen registrierten Köchen erlaubt, die alle lokal geltenden Zulassungen für die Zubereitung und den Vertrieb der Speisen erworben und nachgewiesen haben, die damit verbundenen lokal geltenden Vorschriften erfüllen sowie ein der geltenden Mitgliedschaftspakete bei GPEssen erworben haben.  

3.1. Zulassungsvoraussetzungen für Mitglieder 

Die Mindestvoraussetzung zum Erwerb eines Mitgliedschaftspakets auf GPEssen ist der Erwerb und Nachweis eines Gesundheitszeugnisses für den Umgang mit Lebensmitteln sowie der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen allgemeinen Hygieneschulung.

Interessenten für Mitgliedschaftspaket „Hobbykoch – Privatköche“ haben zusätzlich eine Eigenerklärung abzugeben und einzuhalten, die unter dem Link „Private Küche-Eigenerklärung“  einzusehen ist. 

Weitere vom gewählten Mitgliedschaftspaket abhängige und aktuell geltende Zulassungsvoraussetzungen sind auf der Unterseite Mitgliedschaftspakete ersichtlich bzw. werden durch GPEssen nach Antragstellung mitgeteilt. Beim Wechsel in ein anderes Mitgliedschaftspaket sind die für das aktuell genutzte Mitgliedschaftspaket geltenden Zulassungsvoraussetzungen unverzüglich nachzuholen. 

3.2. Pflichte der Anbieter 

Die Anbieter der Speisen auf GPEssen sind verpflichtet:

  • Während der Registrierung nur wahrheitsgemäße Informationen anzugeben
  • Bei Änderung der Personaldaten, der Adresse etc. die Angaben unmittelbar im Mitgliedschaftskonto zu aktualisieren und die neuen Angaben dem GPEssen-Betreiber mitzuteilen
  • Alle für die Vorbereitung und den Vertrieb von Speisen notwendigen Zulassungen zu erwerben, zu erfüllen und nachzuweisen
  • die Zulassungsvoraussetzungen bei Bedarf zu aktualisieren und die Zulassungsdokumente auf Anfrage der Plattform unverzüglich vorzuzeigen.
  • Nur Speisen anzubieten, die sie selbst vorbereitet haben
  • Sowohl bei dem Erwerb, dem Transport und der Aufbewahrung der Zutaten sowie bei der Zubereitung und Ausgabe bzw. Lieferung der Speisen alle notwendigen Hygienevorschriften und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten
  • Die angebotenen Speisen – solange das Kochrezept es erlaubt – tagesfrisch vorzubereiten
  • Mehrwegverpackungen für die Speisenlieferung anzubieten oder im Falle einer Selbstabholung von den Käufern mitgebrachte Behältnisse bei der Ausgabe der Speisen zu akzeptieren
  • Wahrheitsgemäße Informationen bei der Beschreibung der Speisen und Zutaten sowie den eventuell enthaltenen Allergenen und Zusatzstoffen anzugeben
  • Die Lieferung der Speisen im Umkreis von bis zu 500 Metern kostenfrei anzubieten
  • Die Liefer- bzw. Abholtermine für Speisen einzuhalten
  • Zu den angegebenen Zeiten für die Käufer telefonisch erreichbar zu sein 
  • Die ausverkauften bzw. ungültigen Angebote rechtzeitig zu schließen
  • Die dem jeweiligen Gewerbegrad entsprechende Buchhaltung zu führen und Steuerpflichten zu erfüllen
  • Die im Rahmen der Speisenreservierung erhaltenen Kundendaten ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden und vertraulich zu behandeln. Im Weiteren sind die Datenschutzbestimmung der Plattform zu beachten.

3.3. Erstellung, Freischaltung und Aktualisierung der Angebote 

Die Speisenangebote sind von Anbietern selbst anhand der vom GPEssen zur Verfügung gestellten Anleitung zu erstellen und bei Bedarf zu aktualisieren. Die Preise werden selbständig von den Köchen festgelegt.

Die Mindestanforderung für die Publizierung eines Speiseangebot sind: 

• Ein Beispielfoto der selbst zubereiteten Speise
• Beschreibung der Speise inkl. Hauptzutatenliste
• Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen laut Gesetzvorgaben 

Neue Angebote werden vom Betreiber der Plattform pauschal überprüft und freigegeben. Im Fall von unvollständigen oder falschen Angaben behält sich die Plattform vor, die Angebote abzulehnen bzw. zu deaktivieren. In diesem Fall hat der Anbieter die Angebote entsprechend zu korrigieren.

4. Nutzer der Plattform / Pflichte der Käufer 

Der Erwerb von Speisen auf GPEssen ist möglich sowohl für registrierte als auch nicht registrierte Nutzer. Bei der Reservierung der Speisen haben die Käufer den vollständigen Namen, Rechnungs- bzw. Lieferadresse sowie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Die Angaben der Daten erfolgt ausschließlich für Zwecke der Durchführung der Bestellung und eventuell zur Vertragserfüllung notwendiger Kommunikation. 

Die Käufer sind verpflichtet:

  • Wahrheitsgemäße Angaben zu eigener Person zu machen
  • Die E-Mails vom Anbieter der Speisen oder von GPEssen zu überprüfen, und ggf. darauf zu beantworten
  • Den fälligen Kaufbetrag im Voraus per PayPal oder Banküberweisung direkt an den Koch zu überweisen oder passend in bar bzw. - fals vom Anbieter angeboten - über eine kontaktlose Zahlungsmöglichkeit bei der Abholung bzw. bei der Lieferung direkt an den Koch bzw. die vom Koch zur Lieferung autorisierte Person zu bezahlen
  • Im Fall von Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien sich im Voraus auf der Angebotsseite und bei dem zuständigen Koch über die Zutaten- bzw. Allergenliste zu erkundigen
  • Zum vereinbarten Abhol- bzw. Lieferzeitraum für den Koch, mit dem der Vertrag geschlossen wurde, erreichbar zu sein
  • Die Speisen zum angebotenen Termin abzuholen bzw. zum vereinbarten Lieferzeitraum am Lieferort anwesend zu sein.

5. Erwerb der Speisen

5.1. Vertragspartner 

Die rechtsverbindliche Reservierung der Speisen bzw. der Rechtsverbindliche Vertrag zum Erwerb der Speisen erfolgt ausschließlich direkt zwischen dem Koch und dem Käufer. 

5.2. Hinzufügen der Speisen zum Warenkorb 

Um die gewählten Speisen zu reservieren, müssen sie im ersten Schritt zum Warenkorb hinzugefügt werden. Dies erfolgt elektronisch auf der Produktseite der jeweiligen Speise durch die Auswahl des angebotenen Liefer-/Abholzeitraums und Anzahl der „Teller“/“Portionen“ und das Klicken der Schaltfläche „Reservierung“. 

5.3. Verbindliche Speisenreservierung 

Die verbindliche Speisenreservierung und somit der rechtsverbindliche Vertrag zwischen dem Koch und dem Käufer kommt zustande im Checkout/in der Kasse von GPEssen durch die Wahl zwischen Lieferung und Abholung, das Ausfüllen geforderten Felder, die Wahl der Zahlart, Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und Datenschutzregel und anschließende Bestätigung der Bestellung mit dem Button „verbindlich Reservieren“. Vor der Speisenreservierung hat der Käufer die Nutzungsbedingungen und Datenschutzregel zu lesen und zu bestätigen. 

5.4. Folgen der verbindlichen Speisenreservierung 

Nach Abgabe einer verbindlichen Speisenreservierung: 

 Ist der Koch verpflichtet die bestellte Speise wie angeboten zum gewählten Zeitraum zu liefern bzw. zur Abholung anzubieten
 Ist der Käufer verpflichtet die bestellten Speisen vollständig zu bezahlen
 Gelten im Weiteren die entsprechenden Verpflichtungen und Rechte aus den Punkten 3.2 & 4 & 6.1. – 6.7. & 7 & 8 & 9

5.5. Eigentumsvorbehalt 

Die bestellten Speisen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Köche 

6. Angebotsänderungen, Liefer- und Abholverspätungen, Nichtabholung, Stornos, Rückgaben, Reklamationen

6.1. Angebotsänderungen 

Köche können Ihre Speiseangebote ändern:
 Jederzeit – mit Blick auf Zutatenliste und Preise, solange noch keine Reservierungen bzw. Verkäufe getätigt wurden. 

Sobald Verkäufe erfolgten, ist die Umsetzung der Speisen wie angeboten zu erfüllen. Kurzfristige Änderungen der Hauptzutaten, die nicht mehr abzuwenden sind, sind unmittelbar den Käufern mitzuteilen. 

Im Fall solcher Änderungen hat:
 der Verkäufer das Recht dem Käufer den entsprechenden Ausgleich anzubieten
 der Käufer das Recht, den Kauf zu stornieren und die Erstattung der eventuell bereits getätigten Zahlungen anzufordern.

6.2. Verspätungen bei Lieferung und Abholung

Liefer- bzw. Abholverspätungen von bis zu 15 Minuten sind zu akzeptieren.  Ebenso sind Lieferverspätungen oder Abholverspätungen zu akzeptieren, die durch Falschangabe oder eine unvollständige Angabe der Liefer- oder der Abholadresse erfolgte.  Im Fall von Liefer- oder Abholverspätungen, die länger als 15 Minuten sind, sind die Käufer bzw. die Verkäufer unverzüglich zu informieren. Ist die Liefer- bzw. Abholverspätung durch den Käufer verursacht, so trägt der Koch keine Verantwortung für den eventuellen Qualitätsverlust der Speisen, solange diese sachgemäß aufbewahrt bzw. transportiert wurden. Das Risiko eventueller Qualitätsverluste trägt in so einem Fall ausschließlich der Käufer.

6.3. Angebotsstorno 

Der Koch hat das Recht, das Angebot in folgenden Fällen zu stornieren:
 Jederzeit, wenn noch keine Verkäufe erfolgten
 Jederzeit, wenn berechtigte Zweifel hinsichtlich der Echtheit oder Richtigkeit der Bestellung und/oder der angegebenen Kontaktinformationen bestehen
 Mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin im Fall einer nicht abwendbaren Verhinderung.
o Das Storno ist dem Käufer zunächst telefonisch anzukündigen und mindestens 72 Stunden per E-Mail dem Käufer zu bestätigen. Maßgeblich hierzu ist der Zeitpunkt, an dem die Nachricht den E-Mail-Postfach des Käufers erreicht hat.
 kurzfristig im Fall einer höheren Gewalt, einer Krankheit oder eines nicht abwendbaren Notfalls  o Das Storno ist telefonisch anzukündigen und per E-Mail dem Käufer zu bestätigen.
 bei Lieferung oder Abholung der Speise, wenn die Bezahlung der Speise fehlt Im Fall eines Angebotsstornos sind die Käufer unverzüglich zu informieren und etwaige bereits erhaltene Zahlungen sind den Käufern unmittelbar vollständig zu erstatten.

6.4. Widerrufsrecht 

Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist aufgrund der Natur der zulässigen Angebote ausgeschlossen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB 
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfern wurde; § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB
- zur Lieferung von Lebensmittel und Getränken, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden; § 312 Abs. 2 Nr. 8 BGB. 

6.5. Kaufstorno 

Der Kunde hat das Recht den Kauf im Fall einer nicht abwendbaren Verhinderung oder im Fall einer höheren Gewalt mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin zu stornieren. Der Käufer hat das Storno dem Koch direkt mitzuteilen. Das Storno ist dem Koch zunächst persönlich telefonisch anzukündigen und anschließend mindestens 72 Stunden per E-Mail zu bestätigen. Maßgeblich hierzu ist der Zeitpunkt, an dem die Nachricht den E-Mail-Postfach des Kochs erreicht hat. Erfolgt das Storno unter 72 Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin, so ist der Käufer verpflichtet die Kosten der bestellten Speisen in jedem Fall zu tragen. 

6.6. Nichtabholung oder Abwesenheit bei Lieferung 

Wurde der Kauf nicht ordnungsgemäß storniert, ist der Käufer zum vereinbarten Liefertermin nicht anwesend bzw. wird die Speise nicht abgeholt, so ist der Käufer verpflichtet den vollen Preis der Speise zu bezahlen. Bereits getätigte Zahlungen sind in solchem Fall nicht mehr erstattungsfähig. 

6.7. Rückgaben 

Rückgaben sind ausgeschlossen. 

6.8. Reklamationen 

Reklamationen sind unmittelbar dem jeweiligen Koch mitzuteilen.  

7. Zahlungen & Zahlungsmittel zwischen Anbieter und Käufer 

7.1. Die Käufer tätigen die Zahlungen unmittelbar an die Anbieter 

7.2. Die akzeptierten Zahlungsmittel sind: 

 Bar – passend bei der Lieferung oder Abholung der bestellten Speisen
 Kontaktlos – bei der Lieferung oder Abholung der bestellten Speisen – solange vom Anbieter angeboten
 PayPal – solange vom Anbieter angeboten
 Banküberweisung – solange vom Anbieter angeboten

8. Lieferungen, Abholungen, Liefer- und Abholkosten 

8.1. Bei Lieferungen hat der Anbieter die entsprechenden lokal geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Der Anbieter ist verpflichtet, neben Einwegbehältnissen auch Mehrwegbehältnisse anzubieten. 

8.2. Die Anbieter verpflichten sich Lieferungen im Umkreis von bis zu 500 Metern kostenfrei anzubieten. 

8.3. Den Anbietern steht es frei zu entscheiden, ob sie Lieferungen im Umkreis über 500 Metern hinaus anbieten und wenn ja, zu welchem Preis.  

8.4. Die Speiseabholung erfolgt auf Kosten und in Eigenregie des Käufers. Im Fall der Speiseabholung haben die Anbieter die mitgebrachten Speisebehältnisse der Käufer zu akzeptieren.

9. Preise, GPEssen Kosten, Drittkosten 

9.1. GPEssen ist für Käufer bis auf weiteres kostenfrei 

9.2. GPEssen ist für Köche, die das Mitgliederpaket Hobbykoch - Privatküche nutzen, bis auf weiteres kostenfrei. 

9.3. Die aktuellen Preise für Mitglieder, die das Mitgliederpaket Hobbykoch - Kleingewerbe, Profichef - Gewerbe und Esskultur-Paket nutzen sind der Seite https://gpessen.com/pricing/ zu entnehmen 

9.4. Die Preise der Speisen werden durch Köche bestimmt. Freiwillige Spenden von Käufern and die Köche werden von Käufern bestimmt. 

9.5. Drittkosten, die den Käufer bzw. den Anbietern durch Nutzung von Internet, Zahlungsmittel, Telefonkontakt etc. entstehen tragen die Käufer bzw. die Anbieter selbst.

10. Bewertungen 

10.1. Registrierte Käufer haben das Recht, die Köche bei denen sie auf GPEssen eine Speise erworben haben, bzw. die erworbene Speise zu bewerten. In der Bewertung sind nur wahrheitsgemäße Informationen anzugeben. Eventuelle negative Kritik ist sachlich zu formulieren.  

10.2. Die Bewertung der Köche wird vor der Publizierung durch GPEssen geprüft. 

10.3. GPEssen behält sich vor, die Bewertungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

11. Kontosperrung 

GPEssen behält sich vor, die Käufer und die Mitglieder aus der Plattform ohne Vorwarnung auszuschließen, wenn ein oder mehrere folgende Fälle auftreten: 

 Nichterfüllung der oder Verstöße gegen die Zulassungsvoraussetzungen
 Wiederholte kurzfristige Angebotsänderungen und Stornos 
 Wiederholte kurzfristige Bestellstornos
 Hohe Rate an Beschwerden 
 Hohe Rate an schlechten Rezensionen
 Nichtbezahlung oder unvollständige Bezahlung der bestellten Speisen
 Verstöße gegen Verhaltensrichtlinien

12. Nutzerverhalten 

Sowohl Köche als auch Käufer, die GPEssen Plattform nutzen, verpflichten sich die im Rahmen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von GPessen festgelegten Verhaltensrichtlinien zu folgen. Im Fall eines Verstoßes gegen die Verhaltensrichtlinien von GPEssen, behält sich die Plattform vor, die betroffenen Inhalte dauerhaft zu löschen und die Konten der betreffenden Personen vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren. 

Verhaltensrichtlinien:

Mit dem Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen erklären Sie:
 dass die von Ihnen eingestellten Inhalte nicht gegen die Nutzungsbedingungen von GPEssen und das geltende Recht verstoßen
 dass Sie alle Rechte an den von Ihnen publizierten Inhalten besitzen
 dass Ihre Inhalte keine Rechte Dritter, wie z.B. Lizenzen-, Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzen
 dass Sie die im Rahmen der Abwicklung der Reservierungen erhaltenen Kontaktdaten und personenbezogene Informationen streng vertraulich behandeln und ausschließlich für Zwecke der Bestellrealisierung verwenden.

Es ist ausdrücklich verboten auf GPEssen Inhalte zu publizieren, die:
 urheberrechtlich geschützt sind, wenn die entsprechenden Lizenzen oder Nutzungsberechtigungen fehlen
 irreführend oder täuschend sind
 obszön, pornografisch, vulgär oder nicht jugendfrei sind
 verleumderisch sind oder Schädigung einer Person, einer Gruppe oder eines Unternehmens fördern
 Beleidigungen, Diskriminierung, Rassismus, Belästigung, Fanatismus, Drohungen gegen eine Person oder Gruppe enthalten oder diese fördern
 Gewalthandlungen beschreiben oder zu solchen Handlungen auffordern
 gegen geltende Gesetzte und Vorschriften verstoßen oder dazu ermutigen, gegen die geltenden Gesetzte und Vorschriften zu verstoßen
 illegale oder schädliche Substanzen fördern
 die Werbung für sonstige Produkte enthalten oder externe Webseiten verlinken.

13. Haftungsbeschränkung 

GPEssen stellt ausschließlich Vermittlerfuntkion zur Verfügung. GPEssen agiert ausschließlich als Intermediär Bei der Bestellabwicklung zwischen dem Käufer und dem Koch agiert GPEssen lediglich als Mittler. Dadurch wird GPEssen keine Vertragspartei in Bezug auf die Zubereitung (und möglicherweise die Lieferung) der Gerichte, die durch die Käufer bei den auf der Plattform registrierten Köchen reserviert werden. GPEssen trägt somit keine Haftung für die ordnungsgemäße Realisierung des Vertrags und ist daher nicht für die Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen zuständig.  GPEssen ergreift nach eigenem Ermessen entsprechende Maßnahmen, um die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Köche sicherzustellen. GPEssen übernimmt jedoch keine Gewähr weder hinsichtlich der Speisenqualität noch der Speisenquantität oder sonstigen auf der Plattform angebotenen Leistungen. Ferner übernimmt GPEssen keine Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der von den Köchen publizierten Informationen und distanziert sich von den Inhalten, die durch die Köche und Plattformnutzer publiziert sind bzw. werden. 

Haftung bei Verletzung von Vertragspflichten
Im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den im Voraus vorhersehbaren Schaden, der für diesen Vertragstyp typisch ist. Dementsprechend haftet GPEssen nicht für Schäden, die durch Unterbrechungen der Plattformverfügbarkeit oder andere technische Beeinträchtigungen entstehen, es sei denn, diese Unterbrechungen oder technischen Beeinträchtigungen beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Haftungsausschluss für Schadensersatzansprüche 
GPEssen haftet für Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrer rechtlichen Grundlage, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und Organe von GPEssen. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren. 

14. Freistellung 

Die Köche und die Nutzer stellen den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen frei, die andere Plattformnutzer oder Dritte gegenüber dem Plattformbetreiber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund der durch die Köche auf der Plattform publizierten Angebote bzw. durch die Köche und die Käufer auf der Plattform publizierten sonstige Inhalte oder wegen sonstiger Nutzung der Leistungen der Plattform entstanden sind, geltend machen. Ist hierbei die Rechtsverletzung durch die Köche und die Nutzer zu vertreten, so übernehmen die Köche und die Nutzer hierzu die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers, inklusive jeglicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Die Köche und die Nutzer der Plattform sind verpflichtet, dem Plattformbetreiber für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständige und wahrheitsgemäße Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung notwendig sind. 

15. Änderungen der Nutzungsbedingungen 

GPEssen behält sich vor die Nutzungsbedingungen zu ändern. Im Fall einer Änderung werden die registrierten Mitglieder und die registrierten Käufer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten informiert. Die Information erfolgt per E-Mail, an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse. Die geänderten Nutzungsbedingung werden wirksam, sobald der Koch bzw. die Köchin oder der registrierte Nutzer den neuen Nutzungsbedingungen zustimmt oder diesen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung der Nutzungsbedingungen in Textform widerspricht.

letzte Änderung 31.07.2025